Es ist Zeit, alte und ineffiziente Beleuchtungen zu ersetzen
Ende Februar 2023 wurde ein Importverbot für Leuchtstofflampen eingeführt, da sie Quecksilber enthalten. Dies betrifft Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Betriebsgerät und alle ringförmigen T5-Leuchtstoffleuchten. Seit dem 25. August 2023 gilt das Verbot auch für lineare T5- und T8-Röhren, welche insbesondere in grossen Räumen wie Tiefgaragen, Fabrik- und Lagerhallen häufig eingesetzt werden. Diese Massnahme basiert auf den EU-Ökodesign- und RoHS-II-Richtlinien (RoHS = Restriction of Certain Hazardous Substances), die auch in der Schweiz Gültigkeit haben.
Die Planung spielt eine entscheidende Rolle beim Austausch der Beleuchtung. Es gibt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, da ein direkter 1:1-Ersatz nicht immer die beste Option ist, und es ist ratsam, frühzeitig über das geeignete Nachfolgeprodukt nachzudenken. Dabei stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen: Sie können entweder die Leuchtmittel austauschen, die gesamten Leuchten ersetzen oder gemeinsam mit uns eine individuelle Lichtplanung entwickeln.
Wenn es darum geht, anspruchsvolle Anforderungen zu erfüllen, sind LED-Leuchtensysteme die optimale Wahl. Sie bieten zahlreiche Vorteile, darunter:
- Reduzierte Stromkosten
- Nahezu wartungsfrei
- Schnelle Amortisation
- Verbesserte Lichtqualität
- Längere Lebensdauer
- Höhere Energieeffizienz
- Verminderung der CO₂-Emissionen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Leuchten per wann gesetzlich verboten sind: